Physiotherapie
Sie finden hier ein breites Spektrum an therapeutischen Massnahmen, die mit einer Verordnung zur Physiotherapie von der Grundversicherung ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Dazu gehören:
- • Haltungs- und Bewegungsanalyse
- • funktionelle Haltungs- und Bewegungstherapie | Rehabilitation nach Operationen
- • Entwicklung einer physiologischen, aufrechten, ausbalancierten Körperhaltung
- • Entwicklung ökonomisch sinnvoller Bewegungsabläufe
- • funktionelles Muskelaufbautraining
- • Entwicklung eines individuellen Trainingsplans
- • Galileo®-Training
- • Manuelle Lymphdrainage | komplexe physikalische Entstauungstherapie
- • Beckenbodengymnastik | Beckenbodenrehabilitation
- • Atemtherapie
- • Ultraschalltherapie
- • Entspannungstechniken
- • Teil- und Ganzkörpermassage
- • Triggerpunkttherapie
- • Wärmeanwendungen
- • Techniken zur Entspannung und Kräftigung der Muskulatur
Ärztlich verordnete Physiotherapie
Erfolgt die physiotherapeutische Behandlung aufgrund ärztlicher Verordnung, arbeite ich eng mit dem behandelnden Arzt zusammen. Die Behandlungen werden von den Krankenkassen, Unfallversicherern, der Militär- und Invalidenversicherung übernommen.
Wichtig zu wissen ist, dass ärztliche Verordnungen zur Physiotherapie folgende Angaben zwingend benötigen:
- ✓ Name des Patienten
- ✓ Adresse des Patienten
- ✓ Diagnose
- ✓ Behandlungsziel
- ✓ erfolgt die Verordnung zur Physiotherapie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls
- ✓ Anzahl der Behandlungen
- ✓ Stempel | Datum | Unterschrift des behandelnden Arztes
Private Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung
Die Behandlung kann ohne ärztliche Verordnung durchgeführt und privat bezahlt werden. Der Preis liegt für 25 min bei 66 CHF und für 50 min bei 130 CHF. Jeweils weitere 10 min sind mit 26 CHF zu vergüten. Der Betrag ist in bar nach Erhalt der Behandlung hier in der Praxis zu begleichen.
Viele Krankenkassen erstatten bei bestehender Zusatzversicherung einen Teil der Behandlungskosten zurück. Informieren sie sich bitte ggf. bei ihrer Zusatzversicherung.
Terminabsage
Sollten sie ihren Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen sie mich bitte 24h vorher, damit die für sie reservierte Zeit nicht berechnet werden muss.